Gesetzlich Versicherte:
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Aufwendungen für osteopathische Behandlungen.
Privat Versicherte:
Je nach Versicherungsabschluss erstatten die privaten Krankenversicherungen die Leistung.
Auch eine Kostenübernahme durch Heilpraktiker Zusatzversicherungen ist möglich.
→ Bitte erfragen Sie dies VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
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